Verwaltungsgerichtshof 97/11/0158

97/11/0158Verwaltungsgerichtshof18.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/11/0158

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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