Verwaltungsgerichtshof 97/11/0168

97/11/0168Verwaltungsgerichtshof26.03.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/11/0168

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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