Verwaltungsgerichtshof 97/11/0178

97/11/0178Verwaltungsgerichtshof18.11.1997

Regest

Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/11/0178

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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