Verwaltungsgerichtshof 97/11/0209

97/11/0209Verwaltungsgerichtshof18.11.1997

Regest

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/11/0209

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 18.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.890,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen

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