Verwaltungsgerichtshof 97/11/0313

97/11/0313Verwaltungsgerichtshof26.03.1998

Regest

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Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/11/0313

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben.

Die Ärztekammer für Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 15.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen; das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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