Verwaltungsgerichtshof 97/11/0332

97/11/0332Verwaltungsgerichtshof26.03.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/11/0332

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1998

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat jedem der beiden Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 25.900,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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