Verwaltungsgerichtshof 97/11/0390

97/11/0390Verwaltungsgerichtshof26.03.1998

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Allgemein authentische Interpretation VwRallg3/1

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/11/0390

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.03.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

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