Verwaltungsgerichtshof 97/12/0218

97/12/0218Verwaltungsgerichtshof19.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/12/0218

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1997

Spruch

1. Den Wiederaufnahmeanträgen wird nicht stattgegeben.

2. Der Antrag auf Abänderung des Erkenntnisses vom 12. Dezember 1995, Zl. 94/12/0123, wird zurückgewiesen.

3. Die Anträge auf bescheidmäßige Feststellung der Gebührenfreiheit der verfahrensgegenständlichen Anträge, auf bescheidmäßige Feststellung des Bestandes oder des Erlöschens von Zahlungsverpflichtungen und auf Ausstellung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 216 BAO, werden zurückgewiesen.

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