Verwaltungsgerichtshof 97/12/0282

97/12/0282Verwaltungsgerichtshof17.09.1997

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Nichterschöpfung des Instanzenzuges Allgemein Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetze

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/12/0282

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.09.1997

Spruch

Die in den Beschwerden und Anträgen enthaltenen Begehren auf bescheidmäßige Feststellung der Gebührenfreiheit, der bescheidmäßigen Feststellung des Bestehens oder Erlöschens einer Zahlungsverpflichtung, sowie auf Ausstellung eines Abrechnungsbescheides gemäß § 216 BAO, werden zurückgewiesen.

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