Verwaltungsgerichtshof 97/12/0330

97/12/0330Verwaltungsgerichtshof19.11.1997

Regest

Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Angelegenheiten die zur Zuständigkeit des VfGH gehören (B-VG Art133 Z1) Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/12/0330

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1997

Spruch

Die Beschwerde sowie der darin enthaltene Antrag auf "bescheidmäßige Feststellung der Gebührenfreiheit" werden zurückgewiesen.

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