Verwaltungsgerichtshof 97/12/0332

97/12/0332Verwaltungsgerichtshof22.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/12/0332

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.04.1998

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die Stadt Graz hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 30.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.