Verwaltungsgerichtshof 97/12/0367

97/12/0367Verwaltungsgerichtshof19.11.1997

Regest

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/12/0367

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 19.11.1997

Spruch

I. zu Recht erkannt:

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

II. den Beschlußgefaßt:

Der Antrag auf bescheidmäßige Feststellung der Gebührenfreiheit der vorliegenden Beschwerde wird

zurückgewiesen.

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