Verwaltungsgerichtshof 97/13/0003

97/13/0003Verwaltungsgerichtshof31.03.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/13/0003

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 31.03.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.710,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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