Verwaltungsgerichtshof 97/15/0044

97/15/0044Verwaltungsgerichtshof25.03.1999

Regest

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/15/0044

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.03.1999

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von 4.565 S binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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