Verwaltungsgerichtshof 97/15/0083

97/15/0083Verwaltungsgerichtshof11.09.1997

Regest

Inhalt der Vorstellungsentscheidung Aufgaben und Befugnisse der Vorstellungsbehörde Auswirkungen der durch die B-VGNov BGBl 1962/205 eingetretenen Änderungen der Rechtslage Übergangsregelungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/15/0083

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Oberösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.800,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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