Verwaltungsgerichtshof 97/16/0014

97/16/0014Verwaltungsgerichtshof12.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/16/0014

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.1997

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 25.870,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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