Verwaltungsgerichtshof 97/16/0038

97/16/0038Verwaltungsgerichtshof12.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/16/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.980,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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