Verwaltungsgerichtshof 97/16/0051

97/16/0051Verwaltungsgerichtshof25.09.1997

Regest

Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/16/0051

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.09.1997

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird, insoweit er die Vorschreibung einer Pauschalgebühr gemäß TP 10 D Ic GGG in Höhe von S 222.750,-- für eine Kapitalerhöhung von S 49,500.000,-- betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.

Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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