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97/16/0051•Verwaltungsgerichtshof 97/16/0051
97/16/0051Verwaltungsgerichtshof25.09.1997
Gemeinschaftsrecht Richtlinie richtlinienkonforme Auslegung des innerstaatlichen Rechts EURallg4/3
Der angefochtene Bescheid wird, insoweit er die Vorschreibung einer Pauschalgebühr gemäß TP 10 D Ic GGG in Höhe von S 222.750,-- für eine Kapitalerhöhung von S 49,500.000,-- betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Im übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen.
Der Bund hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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