Verwaltungsgerichtshof 97/16/0068

97/16/0068Verwaltungsgerichtshof12.11.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/16/0068

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.1997

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von zusammen S 9.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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