Verwaltungsgerichtshof 97/16/0199

97/16/0199Verwaltungsgerichtshof29.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/16/0199

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1998

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführerinnen Aufwendungen in der Höhe von je S 25.780,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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