Verwaltungsgerichtshof 97/16/0234

97/16/0234Verwaltungsgerichtshof29.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/16/0234

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.04.1998

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Bund je S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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