Verwaltungsgerichtshof 97/16/0313

97/16/0313Verwaltungsgerichtshof30.03.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/16/0313

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 16.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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