Verwaltungsgerichtshof 97/16/0361

97/16/0361Verwaltungsgerichtshof12.11.1997

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/16/0361

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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