Verwaltungsgerichtshof 97/16/0501

97/16/0501Verwaltungsgerichtshof30.03.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/16/0501

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.1998

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Innsbruck hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 13.040,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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