Verwaltungsgerichtshof 97/16/0522

97/16/0522Verwaltungsgerichtshof30.03.1998

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 sachliche Zuständigkeit in einzelnen Angelegenheiten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/16/0522

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.03.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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