Verwaltungsgerichtshof 97/17/0131

97/17/0131Verwaltungsgerichtshof20.04.1998

Regest

Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Vervielfältigung von Ausfertigungen

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/17/0131

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1998

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerin hat dem Land Tirol Aufwendungen in der Höhe von S 9.130,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.