Verwaltungsgerichtshof 97/17/0182

97/17/0182Verwaltungsgerichtshof20.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/17/0182

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten) Aufwendungen in der Höhe von S 565,- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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