Verwaltungsgerichtshof 97/17/0184

97/17/0184Verwaltungsgerichtshof22.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/17/0184

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Land Salzburg hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.920,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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