Verwaltungsgerichtshof 97/17/0243

97/17/0243Verwaltungsgerichtshof24.11.1997

Regest

Bindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung der Wertung einzelner Beweismittel

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/17/0243

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die beschwerdeführende Partei hat dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- und der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von S 240,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren der mitbeteiligten Partei wird abgewiesen.

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