Verwaltungsgerichtshof 97/17/0247

97/17/0247Verwaltungsgerichtshof20.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/17/0247

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführer haben dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von S 4.565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenersatzbegehren der mitbeteiligten Stadtgemeinde wird abgewiesen.

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