Verwaltungsgerichtshof 97/18/0115

97/18/0115Verwaltungsgerichtshof17.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/18/0115

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.04.1997

Spruch

1. Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird gemäß § 46 Abs. 1 VwGG nicht stattgegeben.

2. Dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 45 Abs. 1 Z. 2 und 4 VwGG wird nicht stattgegeben.

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