Verwaltungsgerichtshof 97/18/0649

97/18/0649Verwaltungsgerichtshof30.04.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/18/0649

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Zuspruch von Aufwandersatz findet nicht statt.

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