Verwaltungsgerichtshof 97/19/0208

97/19/0208Verwaltungsgerichtshof25.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/19/0208

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.04.1997

Spruch

1. ) Dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird gemäß § 46 VwGG NICHT stattgegeben.

2. ) Das Verfahren wird eingestellt.

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