Verwaltungsgerichtshof 97/19/0481

97/19/0481Verwaltungsgerichtshof09.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/19/0481

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.1999

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 12.770,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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