Verwaltungsgerichtshof 97/19/0501

97/19/0501Verwaltungsgerichtshof12.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/19/0501

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Die belangte Behörde hat der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von S 12.740,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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