Verwaltungsgerichtshof 97/19/0589

97/19/0589Verwaltungsgerichtshof20.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/19/0589

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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