Verwaltungsgerichtshof 97/19/0657

97/19/0657Verwaltungsgerichtshof09.04.1999

Regest

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/19/0657

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.1999

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von S 15.360,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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