Verwaltungsgerichtshof 97/19/0709

97/19/0709Verwaltungsgerichtshof23.04.1998

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/19/0709

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1998

Spruch

Die angefochtenen Bescheide werden, soweit mit ihnen die Anträge der Beschwerdeführer vom 1. April 1993 auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung abgewiesen wurden, wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat den Beschwerdeführern Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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