Verwaltungsgerichtshof 97/19/0863

97/19/0863Verwaltungsgerichtshof12.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/19/0863

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 12.03.1999

Spruch

Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen.

Die Beschwerdeführerinnen haben dem Bund Aufwendungen in der Höhe von jeweils S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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