Verwaltungsgerichtshof 97/19/1277

97/19/1277Verwaltungsgerichtshof23.04.1998

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/19/1277

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.04.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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