Verwaltungsgerichtshof 97/19/1311

97/19/1311Verwaltungsgerichtshof09.04.1999

Regest

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster Satz

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/19/1311

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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