Verwaltungsgerichtshof 97/19/1491

97/19/1491Verwaltungsgerichtshof20.04.1999

Regest

Verhältnis zu anderen Normen und Materien

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/19/1491

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.04.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 11.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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