Verwaltungsgerichtshof 97/19/1578

97/19/1578Verwaltungsgerichtshof09.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/19/1578

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.04.1999

Spruch

Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Ein Kostenersatz findet nicht statt.

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