Verwaltungsgerichtshof 97/21/0158

97/21/0158Verwaltungsgerichtshof16.04.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/21/0158

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 16.04.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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