Verwaltungsgerichtshof 97/21/0208

97/21/0208Verwaltungsgerichtshof21.05.1997

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG) Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/21/0208

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.05.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

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