Verwaltungsgerichtshof 97/21/0274

97/21/0274Verwaltungsgerichtshof27.03.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/21/0274

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1998

Spruch

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird gemäß § 46 VwGG abgewiesen.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

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