Verwaltungsgerichtshof 97/21/0294

97/21/0294Verwaltungsgerichtshof27.03.1998

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/21/0294

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.03.1998

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von S 4.000,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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