Verwaltungsgerichtshof 97/21/0325

97/21/0325Verwaltungsgerichtshof05.11.1997

Regest

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Begründung hinsichtlich einander widersprechender Beweisergebnisse

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/21/0325

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 05.11.1997

Spruch

Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen.

Der Beschwerdeführer hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von S 565,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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