Verwaltungsgerichtshof 97/21/0495

97/21/0495Verwaltungsgerichtshof10.09.1997

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/21/0495

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.09.1997

Spruch

1. Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Beschwerdeerhebung wird abgewiesen.

2. Die Beschwerde wird als verspätet zurückgewiesen.

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