Verwaltungsgerichtshof 97/21/0516

97/21/0516Verwaltungsgerichtshof23.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof 97/21/0516

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.03.1999

Spruch

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 12.500,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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